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    Schwerbehindertenvertretung

    Schwerbehindertenvertretung

    Wer und was ist das?
    Wir, die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung, kümmern uns um die Belange schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; stehen aber selbstverständlich auch denjenigen mit Rat und Hilfe (z. B. Antragstellung) zur Verfügung, die gesundheitliche Probleme haben oder noch nicht als „schwerbehindert" gelten.
    In diesem Bereich muss noch Einiges an Überzeugungsarbeit geleistet werden, da viele gesundheitlich eingeschränkte Kolleginnen und Kollegen nicht den Mut haben, sich zu „outen", weil sie fälschlicherweise Nachteile befürchten.
    Das Gegenteil ist der Fall, gerade sie sind wie die Schwerbehinderten durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geschützt.

    Aufgabenschwerpunkte

    > Überwachung der Einhaltung der für Schwer-behinderte geltenden Gesetze und Verord-nungen (z. B. Einhaltung der sogenannten Pflichtquote, Inklusion)
    > Unterstützung in Fragen der beruflichen Wiedereingliederung und bei Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen (z. B. Arbeitsplatzgestaltung, Arbeits-zeitgestaltung, Barrierefreiheit)
    > Zusammenarbeit mit externen Partnern (z. B. berufsbegleitende und psychosoziale Dienste, Integrationsämter, Arbeitsagentur, Rentenversicherung)
    > Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung (u. a. Teilnahme an Sitzungen der MAV)
    Beteiligung an Einstellungs- und Auswahl-verfahren, sofern sich schwerbehinderte Menschen beworben haben sowie Prüfung der freien Stellen auf Besetzung mit schwerbehinderten Menschen
    > Prävention und Mitwirkung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

    Hinweis zum Zusatzurlaub

    Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Beamte haben einen bezahlten zusätzlichen Urlaubsanspruch von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr.
    Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend (§208 SGB IX).
    Diese Regelung gilt nicht, wenn ein Mitarbeitender einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist
    (§151 Abs. 2 SGB IX)

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    Kontakt:

    Stephanie Weber

    Gemeindesekretärin

    Evangelische

    Kirchengemeinde Altstadt

    Vertrauensperson

    Carsten Itzeck

    Küster und Hausmeister

    Evangelische Kirchengemeinde

    Ransbach-Baumbach-Hilgert

    stellv. Vertrauensperson

    So erreichen Sie uns:

    per Email an:

    Schwerbehindertenvertretung.dekanat.westerwald@ekhn.de

    Mobil: 0170/1750140

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